Kontakt

Sonja Lorenz

Dipl. Psychologin &

Systemischer Coach

 

01578 6840252

kontakt@sonja-lorenz.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

Sonja Lorenz | Systemisches Coaching wird vertreten durch

Sonja Lorenz | Heerstraße 15a, 53111 Bonn

 

kontakt@sonja-lorenz.de | 01578 6840252

 

 

 

I

 

  1. Coaching ist eine individuelle Maßnahme zur Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen, Gruppen oder Teams. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess.
  2. Coaching ist das interaktive Geschehen zwischen zwei gleichberechtigten Parteien.
  3. Der Auftraggeber und Leistungsempfänger der Dienstleistung Coaching wird als Klient bezeichnet, der Auftragnehmer als Coach.
  4. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Auslöser von Veränderungen zur Verfügung. Der Klient sollte bereit und offen sein, sich mit seiner eigenen Person und Situation auseinanderzusetzen, eigenes Verhalten zu ändern und den Coach sowie seine Arbeit zu akzeptieren.
  5. Der konkrete Coaching-Termin wird Sitzung genannt.
  6. Der Coach führt für den Klienten ein Coaching durch, das die Erfassung, Aufarbeitung und Optimierung der gegenwärtigen beruflichen und / oder privaten Situation des Klienten unter Berücksichtigung beruflicher, außerberuflicher und persönlicher Aspekte zum Ziel hat.
  7. Die Teilnahme am Coaching ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden.

 

 

II

 

  1. Das Coaching wird durch den Coach Sonja Lorenz persönlich erbracht.
  2. Der Coach wird die von ihm angewandten Methoden in jeder Phase des Coaching auf Nachfrage offen legen.
  3. Der Coach arbeitet konstruktiv, authentisch und wertschätzend für Menschen und Unternehmen.
  4. Der Coach verpflichtet sich, über alle bekannt gewordenen oder bekannt werdenden persönlichen oder beruflichen sowie betrieblichen Angelegenheiten und Informationen strengstes Stillschweigen zu wahren, es sei denn, ein Klient entbindet den Coach im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich von dieser Schweigepflicht.
  5. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz werden beachtet. Gespeicherte Daten und schriftliche Aufzeichnungen werden lediglich zur Rechnungsstellung und zur Qualitätssicherung verwendet.

  

 

III

 

  1. Der Klient oder der Veranstaltungsteilnehmer handelt in der Anwendung von im Coaching oder Veranstaltungen (Seminar / Workshop / Vortrag) gewonnenen Erkenntnissen eigenverantwortlich und ist während des gesamten Coaching-Prozesses bzw. der Veranstaltung für seine Gesundheit, sowohl körperlich als auch geistig, selbst verantwortlich.
  2. Der Klient hat dafür zu sorgen, dass der Coach alle für die Ausführung des Coachings notwendigen Informationen erhält.

  

 

IV

 

  1. Anzahl, Dauer und Abstände der Coaching-Sitzungen variieren. Der Klient muss keine feste Anzahl von Sitzungen buchen. Dem Klienten ist bekannt, dass ein Coaching-Prozess eine Größenordnung von zwei bis fünf Sitzungen hat und die tatsächliche Anzahl davon abweichen kann. Die Dauer eines Coaching-Termins beträgt 90 bis 120 Minuten, Abweichungen davon sind möglich. Abgerechnet wird die Zeitdauer der tatsächlich in Anspruch genommenen Coaching-Termine.
  2. Eine Beendigung des Coachings ist jederzeit möglich durch den Klienten oder den Coach.
  3. Falls der Klient bei einer Sitzung verhindert ist, muss er dies dem Coach rechtzeitig mitteilen. Der Klient kann ein angesetztes Coaching bis zu einer Woche vor Beginn der nächsten vereinbarten Sitzung kostenfrei absagen. Danach erhält der Coach seinen entgangenen Erlös in Höhe von 50% des für die Sitzung vereinbarten Satzes auf Grundlage einer 90minütigen Sitzung. Der Klient kann einen Ersatz-Teilnehmer für den Coaching-Termin vorschlagen. Ein Ausfall ohne Absage durch den Klienten kann vom Coach voll berechnet werden, ebenfalls auf der Grundlage einer 90minütigen Sitzung.
  4. Der Coach ist verpflichtet, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei Terminänderungen ist der Klient unverzüglich zu informieren und es werden alternative Termine mit dem Klienten vereinbart.

 

 

V

 

  1. Die Anmeldung zu Seminaren, Workshops und Vorträgen erfolgt schriftlich per E-Mail oder Brief.
  2. Die Anmeldung ist verbindlich, auch dann, wenn eine Anmeldebestätigung nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, wird der Anmelder unverzüglich darüber informiert und eine mögliche Anzahlung zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
  3. Seminare, Workshops und Vorträge werden gemäß der Ausschreibung durchgeführt. Geringfügige Änderungen der Leistungen bleiben vorbehalten. Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Kosten für die jeweilige Veranstaltung gemäß der Ausschreibung. Kosten für Reise, Unterbringung und Verpflegung sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten.
  4. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung, während und auch über das Ende der Veranstaltungen hinaus zur Verschwiegenheit bezüglich aller teilnehmerbezogenen Tatsachen, die er im Rahmen der Veranstaltungen erfährt. Ebenfalls sind eigene teilnehmerbezogenen Aufzeichnungen, gleich welcher Art und mit welchen Medien, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Schweigepflicht und zum Datenschutz zu behandeln.
  5. Der Coach / Referent verpflichtet sich, über alle bekannt gewordenen oder bekannt werdenden persönlichen oder beruflichen sowie betrieblichen Angelegenheiten und Informationen der Veranstaltungsteilnehmer strengstes Stillschweigen zu wahren und die gesetzlichen Bestimmungen zur Schweigepflicht und zum Datenschutz einzuhalten.

 

 

VI

 

  1. Der Veranstaltungsteilnehmer kann bis vier Wochen vor Beginn einer Veranstaltung (Seminar, Workshop oder Vortrag) kostenfrei schriftlich von der Anmeldung zurücktreten. Bei einem Rücktritt ab dem 30. Tag vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% der Teilnahmegebühr der Anzahlung und bei einem Rücktritt ab dem 14. Tag vor Beginn in Höhe der vollen Veranstaltungsgebühr erhoben. Unabhängig davon kann der Teilnehmer auch schriftlich einen Ersatzteilnehmer bestimmen. Übernimmt ein Ersatzteilnehmer den Veranstaltungsplatz, so haften der ursprüngliche und der Ersatz-Teilnehmer als Gesamtschuldner für die Veranstaltungs-Vergütung.
  2. Sollte eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abgesagt werden müssen, wird die volle Gebühr zurückerstattet. Dies gilt auch in Fällen höherer Gewalt. Wichtige Gründe können bspw. das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl sein oder ein plötzliche Erkrankung des Referenten, wenn trotz Anstrengungen kein Ersatz-Referent mit gleicher Qualifikation gestellt werden kann. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt Sonja Lorenz nicht für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage auf. Eine Absage oder Verschiebung der Veranstaltung wegen Nichterreichens der in der Leistungsbeschreibung angegebenen oder im Einzelfall vereinbarten Mindestteilnehmerzahl erfolgt mindestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn.
  3. Bei Verschiebung der Veranstaltung verpflichtet sich Sonja Lorenz | Systemisches Coaching, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Der Veranstaltungsteilnehmer wird unverzüglich schriftlich (per E-Mail oder Brief) über den Ersatztermin unterrichtet. Ist dem Veranstaltungsteilnehmer die Verschiebung der Veranstaltung nicht zumutbar oder kann er den neuen Termin nicht wahrnehmen, so ist er berechtigt von der Veranstaltungsbuchung zurückzutreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich (z.B. per Brief, E-Mail) erklärt werden und muss spätestens binnen sieben Tagen seit Zugang der Mitteilung über das Datum des Ersatztermins beim Veranstalter eingegangen sein. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang der jeweiligen Erklärung an. Bei rechtzeitigem Rücktritt verpflichtet sich der Veranstalter, eine ggf. bereits gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückzuerstatten.

  

 

VII

 

  1. Das Coaching-Honorar beträgt zwischen 135,00 Euro und 175,00 Euro (inkl. MwSt. für Privatzahler bzw. zzgl. MwSt., wenn der Arbeitgeber das Coaching in Auftrag gibt und zahlt) je 60 Minuten Coaching, sofern zwischen dem Coach und dem Klienten bzw. Auftraggeber nicht einvernehmlich und schriftlich ein anderes Honorar festgelegt wurde. Das Honorar wird im Vorfeld des Coachings zwischen Coach und Auftraggeber/Klient verbindlich vereinbart. 
  2. Mögliche Reisekosten des Coachs bei Terminen außerhalb der Heerstraße 15a in 53111 Bonn werden mit 0,50 Euro pro km abgerechnet. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird der Fahrpreis der 2. Klasse berechnet. Die mögliche Erstattung notwendiger Übernachtungskosten wird separat verhandelt.
  3. Der Klient oder Veranstaltungsteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechnungsstellung auch auf elektronischem Wege erfolgen darf. Bei elektronischer Rechnungsstellung wird die Rechnungen im PDF-Format per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Elektronische Rechnungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser E-Mail-Adresse als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Klient oder Veranstaltungsteilnehmer derartige Nachrichten tatsächlich abruft.

 

 

VIII

 

Das Coaching und Veranstaltungen wie Seminare, Workshops oder Vorträge finden statt in der Heerstraße 15a in 53111 Bonn, sofern zwischen dem Coach und dem Klienten bzw. dem Veranstaltungsteilnehmer nicht ein anderer Ort festgelegt wurde. Alternativ sind nach Absprache Coachings online oder telefonisch möglich.

 

 

IX

 

Von Sonja Lorenz | Systemisches Coaching an den Klienten oder Teilnehmer ausgehändigte Unterlagen stehen im Eigentum von Sonja Lorenz und unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden und nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts, insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden.

 

 

 

X

 

Sonja Lorenz | Systemisches Coaching sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

 

XI

 

 

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform und der wechselseitigen schriftlichen Bestätigung. Auch eine Abänderung dieses Schriftform-Erfordernisses bedarf ihrerseits der Schriftform.
  2. Die Parteien verpflichten sich, sich zu bemühen, etwaige Streitigkeiten einvernehmlich und partnerschaftlich beizulegen.
  3. Der Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Bonn, Deutschland. Dies gilt auch für den grenzüberschreitenden Verkehr. Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Vorschriften die Anwendung anderen Rechts vorschreiben.
  4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Der Klient oder Veranstaltungsteilnehmer erklärt mit seiner auf Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Sofern er nicht volljährig und / oder nicht voll geschäftsfähig sein sollte, versichert er mit seiner auf Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung ausdrücklich, dass die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters vorliegt, er somit zu dieser auf Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung berechtigt ist.
  6. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die der ursprünglichen Bestimmung und dem Zweck des Vertrages möglichst nahe kommt.