Kontakt

Sonja Lorenz

Dipl. Psychologin &

Systemischer Coach

 

01578 6840252

kontakt@sonja-lorenz.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

Sonja Lorenz | Systemisches Coaching wird vertreten durch

Sonja Lorenz | Heerstraße 15a, 53111 Bonn

 

kontakt@sonja-lorenz.de | 01578 6840252

 

 

 

I

 

  1. Coaching ist eine individuelle Maßnahme zur Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen, Gruppen oder Teams. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess.
  2. Coaching ist das interaktive Geschehen zwischen zwei gleichberechtigten Parteien.
  3. Der Auftraggeber und Leistungsempfänger der Dienstleistung Coaching wird als Klient:in bezeichnet, der Auftragnehmer als Coachin.
  4. Die Coachin steht den Klient:innen als Prozessbegleiterin bei Veränderungen zur Verfügung. Die Klient:innen sollten bereit und offen sein, sich mit der eigenen Person und Situation auseinanderzusetzen, eigenes Verhalten zu ändern und die Coachin sowie deren Arbeit zu akzeptieren.
  5. Der konkrete Coaching-Termin wird Sitzung genannt.
  6. Die Coachin führt für die Klient:innen ein Coaching durch, das die Erfassung, Aufarbeitung und Optimierung der gegenwärtigen beruflichen und / oder privaten Situation der Klient:innen unter Berücksichtigung beruflicher, außerberuflicher und persönlicher Aspekte zum Ziel hat.
  7. Die Teilnahme am Coaching ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden.

 

 

II

 

  1. Das Coaching wird durch die Psychologin und Coachin Sonja Lorenz persönlich erbracht.
  2. Die Coachin wird die von ihr angewandten Methoden in jeder Phase des Coachings auf Nachfrage offen legen.
  3. Die Coachin arbeitet konstruktiv, authentisch und wertschätzend für Menschen und Unternehmen.
  4. Die Coachin verpflichtet sich, über alle bekannt gewordenen oder bekannt werdenden persönlichen oder beruflichen sowie betrieblichen Angelegenheiten und Informationen strengstes Stillschweigen zu wahren, es sei denn, Klient:innen entbinden sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich von dieser Schweigepflicht.
  5. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz werden beachtet. Gespeicherte Daten und schriftliche Aufzeichnungen werden lediglich zur Rechnungsstellung und zur Qualitätssicherung verwendet.

  

 

III

 

  1. Die Klient:innen oder der Veranstaltungsteilnehmende handeln in der Anwendung von im Coaching oder Veranstaltungen (Seminar / Workshop / Vortrag) gewonnenen Erkenntnissen eigenverantwortlich und sind während des gesamten Coaching-Prozesses bzw. der Veranstaltung für die eigene Gesundheit, sowohl körperlich als auch geistig, selbst verantwortlich.
  2. Die Klient:innen haben dafür zu sorgen, dass die Coachin alle für die Ausführung des Coachings notwendigen Informationen erhält.

  

 

IV

 

  1. Anzahl, Dauer und Abstände der Coaching-Sitzungen variieren. Die Klient:innen müssen keine feste Anzahl von Sitzungen buchen. Den Klient:innen ist bekannt, dass ein Coaching-Prozess eine Größenordnung von zwei bis fünf Sitzungen hat und die tatsächliche Anzahl davon abweichen kann. Die Dauer eines Coaching-Termins beträgt in der Regel 90 Minuten, Abweichungen davon sind möglich. Abgerechnet wird die Zeitdauer der tatsächlich in Anspruch genommenen Coaching-Termine und -Zeiten.
  2. Eine Beendigung des Coachings ist jederzeit möglich durch die Klient:innen oder die Coachin.
  3. Falls Klient:innen bei einer Sitzung verhindert sind, muss dies der Coachin rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Klient:innen können ein angesetztes Coaching bis zu vier Werktage vor Beginn der nächsten vereinbarten Sitzung kostenfrei absagen. Bei einer Absage innerhalb von drei Werktagen vor dem Termin erhält die Coachin den entgangenen Erlös in Höhe von 50% des für die Sitzung vereinbarten Satzes auf Grundlage einer 90minütigen Sitzung, sofern der Termin nicht anderweitig neu vergeben werden kann. Klient:innen können eine:n Ersatz-Teilnehmer:in für den Coaching-Termin vorschlagen. Ein Ausfall ohne Absage durch Klient:innen kann von der Coachin voll berechnet werden, ebenfalls auf der Grundlage einer 90minütigen Sitzung.
  4. Die Coachin ist verpflichtet, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei Terminänderungen sind die Klient:innen unverzüglich zu informieren und es werden alternative Termine vereinbart.

 

 

V

 

  1. Die Anmeldung zu Seminaren, Workshops und Vorträgen erfolgt schriftlich per E-Mail oder Brief.
  2. Die Anmeldung ist verbindlich, auch dann, wenn eine Anmeldebestätigung nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, wird der Anmelder bzw. die Anmelderin unverzüglich darüber informiert und eine mögliche Anzahlung zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
  3. Seminare, Workshops und Vorträge werden gemäß der Ausschreibung durchgeführt. Geringfügige Änderungen der Leistungen bleiben vorbehalten. Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Kosten für die jeweilige Veranstaltung gemäß der Ausschreibung. Kosten für Reise, Unterbringung und Verpflegung sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten.
  4. Der Teilnehmenden verpflichten sich mit der Anmeldung, während und auch über das Ende der Veranstaltungen hinaus zur Verschwiegenheit bezüglich aller teilnehmerbezogenen Tatsachen, die sie im Rahmen der Veranstaltungen erfahren. Ebenfalls sind eigene teilnehmerbezogenen Aufzeichnungen, gleich welcher Art und mit welchen Medien, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Schweigepflicht und zum Datenschutz zu behandeln.
  5. Die Coachin / Referentin verpflichtet sich, über alle bekannt gewordenen oder bekannt werdenden persönlichen oder beruflichen sowie betrieblichen Angelegenheiten und Informationen der Veranstaltungsteilnehmenden strengstes Stillschweigen zu wahren und die gesetzlichen Bestimmungen zur Schweigepflicht und zum Datenschutz einzuhalten.

 

 

VI

 

  1. Der Veranstaltungsteilnehmenden können bis vier Wochen vor Beginn einer Veranstaltung (Seminar, Workshop oder Vortrag) kostenfrei schriftlich von der Anmeldung zurücktreten. Bei einem Rücktritt ab dem 30. Tag vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% der Teilnahmegebühr der Anzahlung und bei einem Rücktritt ab dem 14. Tag vor Beginn in Höhe der vollen Veranstaltungsgebühr erhoben. Unabhängig davon können Teilnehmende auch schriftlich Ersatzteilnehmende bestimmen. Übernimmt ein:e Ersatzteilnehmer:in den Veranstaltungsplatz, so haften der/die ursprüngliche und der/die Ersatz-Teilnehmer:in als Gesamtschuldner für die Veranstaltungs-Vergütung.
  2. Sollte eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abgesagt werden müssen, wird die volle Gebühr zurückerstattet. Dies gilt auch in Fällen höherer Gewalt. Wichtige Gründe können bspw. das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl sein oder ein plötzliche Erkrankung der Referentin, wenn trotz Anstrengungen kein:e Ersatz-Referent:in mit gleicher Qualifikation gestellt werden kann. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt die Coachin / Sonja Lorenz nicht für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage auf. Eine Absage oder Verschiebung der Veranstaltung wegen Nichterreichens der in der Leistungsbeschreibung angegebenen oder im Einzelfall vereinbarten Mindestteilnehmerzahl erfolgt mindestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn.
  3. Bei Verschiebung der Veranstaltung verpflichtet sich Sonja Lorenz | Systemisches Coaching, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Der Veranstaltungsteilnehmenden werden unverzüglich schriftlich (per E-Mail oder Brief) über den Ersatztermin unterrichtet. Sind den Veranstaltungsteilnehmenden die Verschiebung der Veranstaltung nicht zumutbar oder können sie den neuen Termin nicht wahrnehmen, so sind sie berechtigt von der Veranstaltungsbuchung zurückzutreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich (z.B. per Brief, E-Mail) erklärt werden und muss spätestens binnen sieben Tagen seit Zugang der Mitteilung über das Datum des Ersatztermins beim Veranstaltenden eingegangen sein. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang der jeweiligen Erklärung an. Bei rechtzeitigem Rücktritt verpflichtet sich die Veranstaltende, eine ggf. bereits gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückzuerstatten.

  

 

VII

 

  1. Das Coaching-Honorar beträgt zwischen 135,00 Euro und 175,00 Euro (inkl. MwSt. für Privatzahler bzw. zzgl. MwSt., wenn ein:e Arbeitgeber:in das Coaching in Auftrag gibt und zahlt) je 60 Minuten Coaching, sofern zwischen der Coachin und dem Klienten / der Klientin bzw. den Auftraggebern nicht einvernehmlich und schriftlich ein anderes Honorar festgelegt wurde. Das Honorar wird im Vorfeld des Coachings zwischen Coachin und Auftraggebenden/Klient:innen verbindlich vereinbart. 
  2. Mögliche Reisekosten der Coachin bei Terminen außerhalb der Heerstraße 15a in 53111 Bonn werden mit 0,50 Euro pro km abgerechnet. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird der Fahrpreis der 2. Klasse berechnet. Die mögliche Erstattung notwendiger Übernachtungskosten wird separat verhandelt.
  3. Klient:innen oder Veranstaltungsteilnehmende erklären sich damit einverstanden, dass die Rechnungsstellung auch auf elektronischem Wege erfolgen darf. Bei elektronischer Rechnungsstellung wird die Rechnungen im PDF-Format per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Elektronische Rechnungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser E-Mail-Adresse als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem Klient:innen oder Veranstaltungsteilnehmende derartige Nachrichten tatsächlich abrufen.

 

 

VIII

 

Das Coaching und Veranstaltungen wie Seminare, Workshops oder Vorträge finden statt in der Heerstraße 15a in 53111 Bonn, sofern zwischen der Coachin und den Klient:innen bzw. den Veranstaltungsteilnehmenden nicht ein anderer Ort festgelegt wurde. Alternativ sind nach Absprache Coachings oder Veranstaltungen online oder telefonisch möglich.

 

 

IX

 

Von Sonja Lorenz | Systemisches Coaching an Klient:innen oder Teilnehmende ausgehändigte Unterlagen stehen im Eigentum von Sonja Lorenz und unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden und nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts, insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden.

 

 

 

X

 

Sonja Lorenz | Systemisches Coaching sowie seine gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen haften für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

 

XI

 

 

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform und der wechselseitigen schriftlichen Bestätigung. Auch eine Abänderung dieses Schriftform-Erfordernisses bedarf ihrerseits der Schriftform.
  2. Die Parteien verpflichten sich, sich zu bemühen, etwaige Streitigkeiten einvernehmlich und partnerschaftlich beizulegen.
  3. Der Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Bonn, Deutschland. Dies gilt auch für den grenzüberschreitenden Verkehr. Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Vorschriften die Anwendung anderen Rechts vorschreiben.
  4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Der Klient / Die Klientin oder Veranstaltungsteilnehmende erklären mit seiner / ihrer auf Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung ausdrücklich, dass sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sind und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Sofern sie nicht volljährig und / oder nicht voll geschäftsfähig sein sollten, versichern sie mit der auf Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung ausdrücklich, dass die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt, sie somit zu dieser auf Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung berechtigt sind.
  6. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die der ursprünglichen Bestimmung und dem Zweck des Vertrages möglichst nahe kommt.