Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sonja Lorenz | Systemisches Coaching wird vertreten durch
Sonja Lorenz | Heerstraße 15a, 53111 Bonn
kontakt@sonja-lorenz.de | 01578 6840252
I
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Coaching ist eine individuelle Maßnahme zur
Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen, Gruppen oder Teams. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess.
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Coaching ist das interaktive Geschehen zwischen
zwei gleichberechtigten Parteien.
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Der Auftraggeber und Leistungsempfänger der
Dienstleistung Coaching wird als Klient:in bezeichnet, der Auftragnehmer als Coachin.
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Die Coachin steht den Klient:innen als
Prozessbegleiterin bei Veränderungen zur Verfügung. Die Klient:innen sollten bereit und offen sein, sich mit der eigenen Person und Situation auseinanderzusetzen, eigenes Verhalten zu
ändern und die Coachin sowie deren Arbeit zu akzeptieren.
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Der konkrete Coaching-Termin wird Sitzung
genannt.
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Die Coachin führt für die Klient:innen ein
Coaching durch, das die Erfassung, Aufarbeitung und Optimierung der gegenwärtigen beruflichen und / oder privaten Situation der Klient:innen unter Berücksichtigung beruflicher,
außerberuflicher und persönlicher Aspekte zum Ziel hat.
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Die Teilnahme am Coaching ist freiwillig und
kann jederzeit beendet werden.
II
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Das Coaching wird durch die Psychologin und
Coachin Sonja Lorenz persönlich erbracht.
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Die Coachin wird die von ihr angewandten
Methoden in jeder Phase des Coachings auf Nachfrage offen legen.
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Die Coachin arbeitet konstruktiv, authentisch
und wertschätzend für Menschen und Unternehmen.
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Die Coachin verpflichtet sich, über alle
bekannt gewordenen oder bekannt werdenden persönlichen oder beruflichen sowie betrieblichen Angelegenheiten und Informationen strengstes Stillschweigen zu wahren, es sei denn, Klient:innen
entbinden sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich von dieser Schweigepflicht.
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Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz
werden beachtet. Gespeicherte Daten und schriftliche Aufzeichnungen werden lediglich zur Rechnungsstellung und zur Qualitätssicherung verwendet.
III
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Die Klient:innen oder der
Veranstaltungsteilnehmende handeln in der Anwendung von im Coaching oder Veranstaltungen (Seminar / Workshop / Vortrag) gewonnenen Erkenntnissen eigenverantwortlich und sind während des
gesamten Coaching-Prozesses bzw. der Veranstaltung für die eigene Gesundheit, sowohl körperlich als auch geistig, selbst verantwortlich.
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Die Klient:innen haben dafür zu sorgen, dass
die Coachin alle für die Ausführung des Coachings notwendigen Informationen erhält.
IV
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Anzahl, Dauer und Abstände der
Coaching-Sitzungen variieren. Die Klient:innen müssen keine feste Anzahl von Sitzungen buchen. Den Klient:innen ist bekannt, dass ein Coaching-Prozess eine Größenordnung von zwei bis fünf
Sitzungen hat und die tatsächliche Anzahl davon abweichen kann. Die Dauer eines Coaching-Termins beträgt in der Regel 90 Minuten, Abweichungen davon sind möglich. Abgerechnet wird die
Zeitdauer der tatsächlich in Anspruch genommenen Coaching-Termine und -Zeiten.
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Eine Beendigung des Coachings ist jederzeit
möglich durch die Klient:innen oder die Coachin.
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Falls Klient:innen bei einer Sitzung verhindert
sind, muss dies der Coachin rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Klient:innen können ein angesetztes Coaching bis zu vier Werktage vor Beginn der nächsten vereinbarten Sitzung kostenfrei
absagen. Bei einer Absage innerhalb von drei Werktagen vor dem Termin erhält die Coachin den entgangenen Erlös in Höhe von 50% des für die Sitzung vereinbarten Satzes auf Grundlage
einer 90minütigen Sitzung, sofern der Termin nicht anderweitig neu vergeben werden kann. Klient:innen können eine:n Ersatz-Teilnehmer:in für den Coaching-Termin vorschlagen. Ein Ausfall ohne
Absage durch Klient:innen kann von der Coachin voll berechnet werden, ebenfalls auf der Grundlage einer 90minütigen Sitzung.
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Die Coachin ist verpflichtet, die vereinbarten
Termine einzuhalten. Bei Terminänderungen sind die Klient:innen unverzüglich zu informieren und es werden alternative Termine vereinbart.
V
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Die Anmeldung zu Seminaren, Workshops und
Vorträgen erfolgt schriftlich per E-Mail oder Brief.
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Die Anmeldung ist verbindlich, auch dann, wenn
eine Anmeldebestätigung nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, wird der Anmelder bzw. die Anmelderin unverzüglich darüber informiert und
eine mögliche Anzahlung zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
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Seminare, Workshops und Vorträge werden gemäß
der Ausschreibung durchgeführt. Geringfügige Änderungen der Leistungen bleiben vorbehalten. Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Kosten für die jeweilige Veranstaltung gemäß der Ausschreibung.
Kosten für Reise, Unterbringung und Verpflegung sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten.
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Der Teilnehmenden verpflichten sich mit der
Anmeldung, während und auch über das Ende der Veranstaltungen hinaus zur Verschwiegenheit bezüglich aller teilnehmerbezogenen Tatsachen, die sie im Rahmen der Veranstaltungen erfahren.
Ebenfalls sind eigene teilnehmerbezogenen Aufzeichnungen, gleich welcher Art und mit welchen Medien, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Schweigepflicht und zum Datenschutz zu
behandeln.
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Die Coachin / Referentin verpflichtet sich, über alle bekannt gewordenen oder bekannt werdenden persönlichen oder beruflichen sowie betrieblichen
Angelegenheiten und Informationen der Veranstaltungsteilnehmenden strengstes Stillschweigen zu wahren und die gesetzlichen Bestimmungen zur Schweigepflicht und zum Datenschutz
einzuhalten.
VI
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Der Veranstaltungsteilnehmenden können bis
vier Wochen vor Beginn einer Veranstaltung (Seminar, Workshop oder Vortrag) kostenfrei schriftlich von der Anmeldung zurücktreten. Bei einem Rücktritt ab dem 30. Tag vor Beginn der
Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% der Teilnahmegebühr der Anzahlung und bei einem Rücktritt ab dem 14. Tag vor Beginn in Höhe der vollen Veranstaltungsgebühr erhoben.
Unabhängig davon können Teilnehmende auch schriftlich Ersatzteilnehmende bestimmen. Übernimmt ein:e Ersatzteilnehmer:in den Veranstaltungsplatz, so haften der/die ursprüngliche und der/die
Ersatz-Teilnehmer:in als Gesamtschuldner für die Veranstaltungs-Vergütung.
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Sollte eine Veranstaltung aus wichtigem Grund
abgesagt werden müssen, wird die volle Gebühr zurückerstattet. Dies gilt auch in Fällen höherer Gewalt. Wichtige Gründe können bspw. das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl sein oder ein
plötzliche Erkrankung der Referentin, wenn trotz Anstrengungen kein:e Ersatz-Referent:in mit gleicher Qualifikation gestellt werden kann. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
kommt die Coachin / Sonja Lorenz nicht für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage auf. Eine Absage oder Verschiebung der Veranstaltung wegen Nichterreichens der
in der Leistungsbeschreibung angegebenen oder im Einzelfall vereinbarten Mindestteilnehmerzahl erfolgt mindestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn.
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Bei Verschiebung der Veranstaltung verpflichtet
sich Sonja Lorenz | Systemisches Coaching, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Der Veranstaltungsteilnehmenden werden unverzüglich schriftlich (per E-Mail oder Brief)
über den Ersatztermin unterrichtet. Sind den Veranstaltungsteilnehmenden die Verschiebung der Veranstaltung nicht zumutbar oder können sie den neuen Termin nicht wahrnehmen, so sind
sie berechtigt von der Veranstaltungsbuchung zurückzutreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich (z.B. per Brief, E-Mail) erklärt werden und muss spätestens binnen sieben Tagen seit
Zugang der Mitteilung über das Datum des Ersatztermins beim Veranstaltenden eingegangen sein. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang der jeweiligen
Erklärung an. Bei rechtzeitigem Rücktritt verpflichtet sich die Veranstaltende, eine ggf. bereits gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückzuerstatten.
VII
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Das Coaching-Honorar beträgt zwischen 135,00
Euro und 175,00 Euro (inkl. MwSt. für Privatzahler bzw. zzgl. MwSt., wenn ein:e Arbeitgeber:in das Coaching in Auftrag gibt und zahlt) je 60 Minuten Coaching, sofern zwischen der Coachin und
dem Klienten / der Klientin bzw. den Auftraggebern nicht einvernehmlich und schriftlich ein anderes Honorar festgelegt wurde. Das Honorar wird im Vorfeld des Coachings zwischen Coachin und
Auftraggebenden/Klient:innen verbindlich vereinbart.
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Mögliche Reisekosten der Coachin bei Terminen
außerhalb der Heerstraße 15a in 53111 Bonn werden mit 0,50 Euro pro km abgerechnet. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird der Fahrpreis der 2. Klasse berechnet. Die mögliche Erstattung
notwendiger Übernachtungskosten wird separat verhandelt.
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Klient:innen oder Veranstaltungsteilnehmende
erklären sich damit einverstanden, dass die Rechnungsstellung auch auf elektronischem Wege erfolgen darf. Bei elektronischer Rechnungsstellung wird die Rechnungen im PDF-Format per E-Mail an
die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Elektronische Rechnungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser E-Mail-Adresse als zugestellt,
ungeachtet des Datums, an dem Klient:innen oder Veranstaltungsteilnehmende derartige Nachrichten tatsächlich abrufen.
VIII
Das Coaching und Veranstaltungen wie Seminare, Workshops oder Vorträge finden statt in der Heerstraße 15a in 53111 Bonn, sofern zwischen der Coachin und den
Klient:innen bzw. den Veranstaltungsteilnehmenden nicht ein anderer Ort festgelegt wurde. Alternativ sind nach Absprache Coachings oder Veranstaltungen online oder telefonisch möglich.
IX
Von Sonja Lorenz | Systemisches Coaching an Klient:innen oder Teilnehmende ausgehändigte Unterlagen stehen im Eigentum von Sonja Lorenz und unterliegen dem
urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden und nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts, insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden.
X
Sonja Lorenz | Systemisches Coaching sowie seine gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen haften für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
XI
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Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen
bedürfen der Schriftform und der wechselseitigen schriftlichen Bestätigung. Auch eine Abänderung dieses Schriftform-Erfordernisses bedarf ihrerseits der Schriftform.
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Die Parteien verpflichten sich, sich zu
bemühen, etwaige Streitigkeiten einvernehmlich und partnerschaftlich beizulegen.
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Der Gerichtsstand für Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Bonn, Deutschland. Dies gilt auch für den grenzüberschreitenden Verkehr. Dies
gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Vorschriften die Anwendung anderen Rechts vorschreiben.
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Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
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Der Klient / Die Klientin oder
Veranstaltungsteilnehmende erklären mit seiner / ihrer auf Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung ausdrücklich, dass sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, voll
geschäftsfähig sind und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Sofern sie nicht volljährig und / oder nicht voll geschäftsfähig sein sollten,
versichern sie mit der auf Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung ausdrücklich, dass die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt, sie somit zu dieser auf
Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung berechtigt sind.
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam
sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die der
ursprünglichen Bestimmung und dem Zweck des Vertrages möglichst nahe kommt.